RAHMENBEDINGUNGEN


Psychologische Beratung

Die Behandlungsdauer wird so kurz wie möglich und so lange wie nötig gehalten. Die Beratungsgespräche werden meist persönlich erfolgen, können genauso aber auch telefonisch oder virtuell stattfinden.

Das Honorar wird an Setting, Dauer (45-120min) und persönliche Einkommenssituation angepasst und im Rahmen der ersten Sitzung festgelegt. Einzelne Plätze mit Sozialtarif sind gegeben.

Coaching, Supervision, Selbsterfahrung und Vortragstätigkeit sowie arbeitspsychologische Begleitung sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer befreit, § 6 Abs. 1 Z 27 UstG. Ebenfalls ist klinisch- und gesundheitspsychologische Behandlung gemäß §6 Abs. 1 Z 19 UstG. umsatzsteuerbefreit.

Klinisch psychologische Behandlung ist noch keine Kassenleistung und wird daher nicht von der ÖGK bezuschusst. Allerdings können Krankenkassen wie die KFL (Teilrefundierung), SVA (Gesundheitspartner-Programm, Mentale Gesundheit) oder Zusatzversicherungen eine anteilige oder volle Kostenübernahme ermöglichen – bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Krankenversicherungsträger oder Ihrer Privatzusatzversicherung (wichtig: es handelt sich nicht um Psychotherapie sondern um klinisch psychologische Behandlung, eine diesbezügliche ärztliche Überweisung ist nötig).

Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nicht bei der Krankenkasse dokumentiert sind. Des Weiteren erhalten Sie zeitnah einen Termin ohne lange Wartezeiten.

Verschwiegenheit: als Klinische Psychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 des Psychologengesetzes. Sie können sich auf einen vertrauensvollen Rahmen verlassen.

Bringen Sie zu unserem ersten Termin die bereits ausgefüllte und unterzeichnete Behandlungsvereinbarung mit, sodass wir die administrativen Themen so rasch wie möglich erledigen und uns Ihren Anliegen widmen können:

 

Download Behandlungsvereinbarung

 

 

Lehrtätigkeit und Gruppensupervision

Lehrtätigkeit und Gruppensupervision findet in einem gemeinsam abgestimmten Rahmen statt. Fahrtkosten werden als Pauschale vereinbart.

 

Einzelselbsterfahrung und -supervision

...im Rahmen der klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Ausbildung orientieren sich an den Honorarempfehlungen des BÖP und belaufen sich pro 45Minuten-Einheit auf 60€. Termine ab 14.00 werden mit 70€ pro Einheit definiert.

 

Arbeits- und Organisationspsychologische Angebote: PE, OE, BGM, QM, AschG

Für individuelle Angebotslegung und Abstimmung der Rahmenbedingungen bitte um Kontaktaufnahme zur konkreten Auftragsklärung.