RAHMENBEDINGUNGEN
Psychologische Beratung und Behandlung
Die Behandlungsdauer wird so kurz wie möglich und so lange wie nötig gehalten. Die Beratungsgespräche werden meist persönlich erfolgen, können genauso aber auch telefonisch oder virtuell stattfinden.
Das Honorar wird an Setting, Dauer (50-90min) angepasst und im Rahmen der ersten Sitzung festgelegt. Nähere Details finden Sie in der Behandlungsvereinbarung. Einzelne Plätze mit Sozialtarif sind gegeben.
Coaching, Supervision, Selbsterfahrung und Vortragstätigkeit sowie arbeitspsychologische Begleitung sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer befreit, § 6 Abs. 1 Z 27 UstG. Ebenfalls ist klinisch- und gesundheitspsychologische Behandlung gemäß §6 Abs. 1 Z 19 UstG. umsatzsteuerbefreit.
Klinisch psychologische Behandlung ist seit 1.1.2024 ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen worden, wodurch aktuell eine Teilrefundierung, ähnlich dem Wahlarzt/-therapeuten möglich wird. Mit folgenden Rückerstattungen können Sie rechnen:
ÖGK
Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30
Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
SVS
Einzelsitzung ab 25 Minuten € 26,26
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
BVAEB
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60
Dazu muss vor der zweiten psychologischen Einheit durch Ihren Hausarzt oder einen Facharzt folgende Bestätigung eingeholt werden:
Diese Bestätigung reichen Sie schließlich gemeinsam mit der Honorarnote und Ihrem Zahlungsbeleg ein.
Benötigt es mehr als 10 Behandlungseinheiten, so ist eine Bewilligung durch den Sozialversicherungsträger mittels eines weiteren Formulares nötig.
Sollten Sie über eine Zusatzversicherungen verfügen, so können Sie diese hinsichtlich einer anteiligen Kostenübernahme befragen – bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Privatzusatzversicherung (wichtig: es handelt sich nicht um Psychotherapie sondern um klinisch psychologische Behandlung. Auch hier ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen).
Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nicht bei der Sozialversicherung dokumentiert sind. Ausserdem bleiben Sie von sämtlichen bürokratischen Angelegenheiten befreit. Des Weiteren erhalten Sie zeitnah einen Termin ohne lange Wartezeiten.
Verschwiegenheit: als Klinische Psychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 des Psychologengesetzes. Sie können sich auf einen vertrauensvollen Rahmen verlassen.
Bringen Sie zu unserem ersten Termin die bereits ausgefüllte und unterzeichnete Behandlungsvereinbarung mit, sodass wir die administrativen Themen so rasch wie möglich erledigen und uns Ihren Anliegen widmen können:
Lehrtätigkeit und Gruppensupervision
Lehrtätigkeit und Gruppensupervision findet in einem gemeinsam abgestimmten Rahmen statt. Fahrtkosten werden als Pauschale vereinbart.
Einzelselbsterfahrung und -supervision
...im Rahmen der klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Ausbildung orientieren sich an den Honorarempfehlungen des BÖP und belaufen sich pro 45Minuten-Einheit auf 70€. Termine ab 14.00 werden mit 80€ pro Einheit definiert.
Supervisions- und Selbsterfahrungsvereinbarung
Arbeits- und Organisationspsychologische Angebote: PE, OE, BGM, QM, AschG
Für individuelle Angebotslegung und Abstimmung der Rahmenbedingungen bitte um Kontaktaufnahme zur konkreten Auftragsklärung.